Geschlecht und Gewalt in Geschichte und Gegenwart

Geschlecht und Gewalt in Geschichte und Gegenwart

Organisatoren
Eva Labouvie, Lehrstuhl für Geschichte der Neuzeit mit Schwerpunkt Geschlechterforschung, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU)
Ort
digital (Magdeburg)
Land
Deutschland
Vom - Bis
14.02.2022 - 16.02.2022
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Von
Susanne Klose / Eva Labouvie, Lehrstuhl für Geschichte der Neuzeit mit Schwerpunkt Geschlechterforschung, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Kein Tag vergeht, an dem die Medien nicht von Gewalttaten in unterschiedlichsten Kontexten berichten. Auch in den Humanwissenschaften wird über Gewalt unter verschiedensten Perspektiven und mit vielfältigen Ansätzen diskutiert. Um bisherige Forschungsschwerpunkte und -blickrichtungen kritisch zu beleuchten und zu erweitern, hatte sich Eva Labouvie (Magdeburg) zum Ziel gesetzt, transdisziplinär und über sechs Jahrhunderte hinweg zu erforschen, wie Gewalttaten im Kontext von Geschlechtszugehörigkeiten bis heute konstruiert und von wem sie in welcher Form verübt werden. Die Teilnehmer:innen wurden mit einem multiperspektivischen Blick auf die Verschränkungen von Geschlecht und Gewalt in unterschiedlichen Räumen und Zeiten sowie einer großen Bandbreite an Kontexten, Formen, Praktiken und Wahrnehmungen der Jahrhunderte lang erfahrbaren und ausgeübten Gewalt konfrontiert. Gleichzeitig wollte die Tagung auch Fragen nach Kontinuitäten bis in die Gegenwart, nach Brüchen, Gleichzeitigkeiten, Widersprüchen und den historischen Vergleich provozieren.

Zwei thematische Sektionen haben den multiperspektivischen Blick auf Gewalt und Geschlecht scharf fokussiert. Die erste Sektion zu Diskursen zu Geschlecht und Gewalt in der historischen und sozialwissenschaftlichen Forschung eröffnete DAGMAR ELLERBROCK (Dresden) mit einem Ausblick in den Bereich der geschichtswissenschaftlichen Invektivitätsforschung. Anhand verschiedener Beispiele beleuchtete sie nicht nur die Komplexität von Gewaltdynamiken, sondern auch die inneren und äußeren Faktoren, die auf die ehemals als statisch wahrgenommenen Gewaltdynamiken einwirken. Sehr anschaulich konnte sie dieses Wechselspiel am Beispiel der Affäre des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump mit der Pornodarstellerin Stormy Daniels aufzeigen.

Anschließend thematisierte MECHTHILD BERESWILL (Kassel) zentrale Forschungs- und Theoriedebatten in den Sozialwissenschaften. Zur Diskussion gestellt wurden dabei unterschiedliche Konzeptionen von Gewalt, während Geschlecht als komplexe soziale Kategorie im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen Gewaltphänomenen reflektiert wurde. Gesellschaftliche Bedeutungen von Gewalt und Geschlecht konstituierten sich, so die Referentin, wechselseitig in historisch-spezifischen, kontextgebundenen Konstellationen. Aus einer geschlechtertheoretischen Perspektive stelle sich die Frage, wie das Verhältnis von Gesellschaft, Gewalt und Geschlecht konzipiert und empirisch analysiert werden könne, ohne heteronormative Versionen von Geschlechterdifferenz zu essentialisieren und ohne das soziale Handeln von Menschen als geschlechtsspezifisch zu ontologisieren. Gewalt habe zwar kein Geschlecht, so das Fazit von Bereswill, zugleich sei sie aber zutiefst vergeschlechtlicht.

In der anschließenden zweiten großen Forschungssektion zu Semantiken und Praktiken der Gewalt wurden in einer ersten Untersektion zunächst die Verwebungen von Gewalt, Geschlecht und Körper untersucht. Am Beispiel von körperlicher Beziehungsgewalt zeigte INES HOHENDORF (Tübingen) auf, dass Geschlechterstereotype Männer kulturell zu Tätern und Frauen kulturell zu Opfern machten, was nicht zwangsläufig der Realität entspreche. Vielmehr handele es sich bei den vorherrschenden idealtypischen Kernelementen der heutigen Geschlechtsmerkmale um Zuschreibungen aus dem 18. Jahrhundert, die bis heute normierend auf die aktuelle Geschlechterordnung einwirkten. Die kriminologische Dunkelfeldforschung hingegen belege, dass Frauen und Männer in ähnlichem Ausmaß (körperliche) Beziehungsgewalt erleben und anwenden – allerdings mit Unterschieden im Muster und Schweregrad.

BARBARA KRUG-RICHTER (Saarbrücken) warf den Blick auf gewalttätige Konflikte in der Vormoderne. Dabei ging sie besonders auf körperliche Auseinandersetzungen zwischen Studenten und die damit verbundenen Männlichkeitskonzepte ein. Zentrale Elemente seien Wehrhaftigkeit, (Wett-)Kampfbereitschaft und Geschicklichkeit im Umgang mit der Waffe sowie die männliche Ehre gewesen. Die Studenten seien etwa mit Dolchen, Rapieren, Degen und Schwertern bewaffnet gewesen, Waffen, die gleichzeitig auch Rückschlüsse auf den sozialen Stand der einzelnen Studenten zuließen.

Die zweite Untersektion zu Verflechtungen von Gewalt, Geschlecht und Sexualität begann ebenfalls mit einem Blick in die Vormoderne. EVA LEHNER (Duisburg-Essen) beleuchtete die Themen Geschlecht, Gewalt und Sexualität und das (Nicht-)Dokumentieren von Sexualität in den Quellen des 16. und 17. Jahrhunderts. An Beispielen zeigte sie auf, wie Historiker:innen mit der (Nicht-)Dokumentation von sexualisierter oder sexueller Gewalt im historischen Material umgehen können. Ergänzend zur Auswertung von Gerichtsquellen seien auch Kirchenbücher eine bisher zum Thema sexuelle Gewalt wenig beachtete Quellengattung. Doch machten sie gerade als Ergänzung zu Gerichtsprozessen deutlich, dass seit dem 16. Jahrhundert die Dichotomie ehelich versus nichtehelich („unehelich“) an Bedeutung gewonnen habe. Innerhalb dieser Logik erscheine Gewalt eher sekundär, denn primär sei es darum gegangen, zwischen sündhafter (nichtehelicher) und legitimer (ehelicher) Sexualität zu unterscheiden. Diese Logik mache es besonders schwierig, Gewalt in den historischen Quellen zu identifizieren, weil sie kaum dokumentiert worden sei.

TINA SPIES (Kiel) machte einen Sprung zurück in die Gegenwart mit einer Einordnung aktueller Debatten über sexualisierte Gewalt, Rape Culture, #MeToo und Consent. In diesem Zusammenhang fragte sie aus soziologischer Perspektive, welche Ansätze vor allem aus der Perspektive der kritischen Männlichkeitsforschung zum Zusammenhang von Geschlecht und Gewalt vorliegen. Dabei ging es Spies auch um die Frage, was sich einige Zeit nach #MeToo geändert habe, respektive warum noch immer so wenig geschehen ist. Im Kontext von sexualisierter Gewalt richtete sie ihren Blick auch auf othering, d.h. auf „andere“ Männlichkeiten, denen eine Hypersexualität und Vergewaltigungsbereitschaft unterstellt wird.

Einen tiefgehenden Blick auf geschlechtsspezifische sexualisierte Gewalt und keineswegs ausreichende strukturelle Unterstützung seitens des Bundes und der Länder bot HEINZ-JÜRGEN VOSS (Merseburg). Er stellte die quantitativen und qualitativen Ergebnisse der an der Hochschule Merseburg durchgeführten Studien „PARTNER 5 Jugendliche“ (2021) und „PARTNER 5 Erwachsene“ (2020/21) vor: In Bezug auf geschlechtsspezifische Formen von Gewalt in Beziehungen habe sich unter anderem gezeigt, dass zwar rund 90 Prozent der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Beziehungen der Befragten frei von Gewalt gewesen seien, gleichzeitig die Hälfte aller Frauen und ein Viertel aller Männer aber schon eine Form partnerschaftlicher Gewalt erlebt hätten. Zudem belege die Studie, dass sexuelle Gewalt häufiger von Männern, verbale und körperliche Gewalt häufiger von Frauen ausgeübt werde. Die Ergebnisse legten nahe, dass in Sachsen-Anhalt 171 zusätzliche Plätze und ca. 27 zusätzliche Frauenhäuser erforderlich seien, um die Empfehlung des Europarates umzusetzen, zur Erfüllung des Bundesdurchschnitts seien es 73 zusätzliche Plätze und ca. 11 zusätzliche Frauenhäuser.

STEFANIE FABIAN (Magdeburg) setzte sich am Beispiel des Dreißigjährigen Krieges mit Formen geschlechtsspezifischer Gewalt im Kriegskontext der Vormoderne auseinander. Im Fokus des Vortrags, der den Auftakt der dritten Untersektion mit Fokus auf systematische und institutionelle Gewalt von Staaten, in Kriegen und im Recht markierte, stand die sexualisierte Gewalt, auf die die Referentin an konkreten Fallbeispielen einging. So sei die Ausübung sexualisierter Gewalt durch Söldner vornehmlich gegenüber Frauen der Zivilbevölkerung als spezielle Form ihrer Männlichkeits- und Machtdemonstration und als Kommunikationsmittel und Abgrenzung der eigenen sozialen Gruppe von der Zivilbevölkerung anzusehen. In einem zweiten Schwerpunkt widmete sich Fabian dem ausschließlich männlich konnotierten Gewalterfahrungsraum der Schlacht (männliche Täter gegen männliche Opfer). Die Vielzahl der identifizierten Verwundungen in Massengräbern des Dreißigjährigen Krieges legten Zeugnis ab von der Gewalt und vom Grauen in den Schlachten des Dreißigjährigen Krieges.

Am Beispiel des Ersten Weltkrieges legte CHRISTA HÄMMERLE (Wien) das Ausüben und Erleiden kriegerischer Gewalt in geschlechtergeschichtlicher Perspektive dar. Dabei seien Frauen nicht nur als Teil der Zivilbevölkerung inkludiert worden, sondern hätten auch Gewalt ausgeübt. Daher müsse die häufig gezogene Trennung zwischen den männlichen Soldaten und der Zivilbevölkerung besonders mit Blick auf Frauen und die sogenannte Heimatfront hinterfragt werden. Gerade im Hinterland der Frontlinien hätten sich auch Frauen an den kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt. Benötigt werde nicht nur ein multiperspektivischer Gewaltbegriff, sondern eine Perspektive, die von gemischtgeschlechtlichen Gewalträumen ausgehe.

Zu Gender, Sexualität und Gewalt im Zweiten Weltkrieg referierte REGINA MÜHLHÄUSER (Hamburg). Im Forschungsfeld zur sexuellen Gewalt in bewaffneten Konflikten sei in den letzten Jahren eine Tendenz sichtbar geworden, feministische Interpretationen zurückzuweisen und sexuelle Gewalt nicht länger als ein Phänomen zu betrachten, das seinem Wesen nach geschlechtsspezifisch sei. Die Beobachtung, dass Männer Opfer und Frauen Täterinnen sein können, erscheine in dieser Sichtweise als Beleg dafür, dass sich die Gewalt gegen beide Geschlechter gleichermaßen richte, dass das Geschlechterverhältnis also zum Verständnis von Gewalt nicht entscheidend sei. Ausgehend von der Frage, ob es die Forschung wirklich weiterbringe, wenn sie sexuelle Gewalt geschlechtsneutral betrachte, untersuchte die Referentin anhand von Quellen aus dem Zweiten Weltkrieg die Verwobenheit von Gewalt und Sexualität unter Einbezug der Frage, was als „das Sexuelle“ verstanden werde und was sexuelle Gewalt von anderen Formen von Gewalt unterscheide. Letztlich sei, was als „sexuell“ gelte, historisch bedingt, Veränderungen unterworfen und immer von geschlechtsspezifischen Vorstellungen durchdrungen.

Der zweite thematische Schwerpunkt fokussierte den Staat als Gewaltakteur sowie Gewaltakteure im Staat. PIA BEUMER und JÜRGEN MARTSCHUKAT (Erfurt) beleuchteten den Fall des Bernhard Goetz und die Legitimierung von weißer männlicher Gewalt im urbanen Amerika der 1980er-Jahre. Historisch habe sich in den USA seit dem 19. Jahrhundert durch eine Reihe von Gerichtsentscheiden ein offensives Verständnis von Selbstverteidigung durchgesetzt: „A true American man“ weiche nicht zurück, sondern habe das Recht, sich, seinen Besitz und sein einmal erobertes Territorium mit Waffengewalt zu verteidigen. Werfe man einen Blick auf Akte bewaffneter Selbstverteidigung, so falle auf, dass die Täter meist weiß und männlich seien, während ihre Opfer in aller Regel schwarz und zumeist auch männlich seien. Für die Legitimierung vor Gericht sei ausschließlich die subjektive Bedrohungsempfindung des erklärten Selbstverteidigers entscheidend, was zu rassifizierten und geschlechterhegemonialen Deutungen einlade. Die Reaktionen auf den Fall Goetz, der 1984 in der New Yorker U-Bahn laut eigener Angabe in Notwehr auf vier schwarze Jugendliche geschossen hatte, zeigten, dass in den USA offensive Gewalt zur Verteidigung von „turf“ grundlegender Bestandteil eines von Grenzerfahrung geprägten Männlichkeitsideals sei.

ALEXANDER BASTIAN (Aschersleben) diskutierte staatliche Gewaltsysteme als Machträume und ihre Geschlechtsspezifik am Beispiel der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik und der politischen Verfolgung in der DDR. Die Kontextualisierung von geschlechtsspezifischer Gewalt am Beispiel der erb- und rassenpflegerischen Verfolgung im Dritten Reich und der politischen Verfolgung in der DDR verdeutliche die zentrale, aber auch divergente Bedeutung von Geschlecht. Wenn volksgemeinschaftlich-rassenbiologische Zuweisungen von Männlichkeit und Weiblichkeit sich als immanente Bewertungskategorie der nationalsozialistischen Erb- und Rassenpflege erweisen, so bilde das männliche und weibliche Geschlecht in der politischen Verfolgung der DDR vornehmlich einen spezifisch körperlichen Gegenstand der Untersuchungshaft als Repressionstechnologie. So könne geschlussfolgert werden, dass Gewaltakten der nationalsozialistischen Erb- und Rassenpflege eine funktionale, der politischen Verfolgung in der DDR dagegen eine instrumentelle geschlechtsspezifische Charakteristik innewohne.

Die Sektion zu geschlechtsspezifischer Gewalt im Kontext von Ehre und Mentalitäten eröffnete TINA JUNG (Magdeburg) mit einem Vortrag zu geschlechtsspezifischer Gewalt in der (klinischen) Geburtshilfe. Auf der Grundlage ihres Forschungsprojekts „Gewalt gegen Frauen während der Geburt in geburtshilflichen Einrichtungen“ präsentierte sie wissenschaftliche, rechtliche, politische und medizinische Verständnisweisen von Gewalt in der Geburtshilfe. Hier bezeichne Gewalt nicht nur absichtliche, sondern auch nicht-intentionale Handlungen sowie Unterlassungen und Versäumnisse. Dabei werde Gewalt in der Geburtshilfe einerseits als eine spezielle Form der Gewalt im Gesundheitssystem verstanden, andererseits als gegen Frauen* und gebärende Personen gerichtete Gewalt, als Form geschlechtsspezifischer Diskriminierung und als Menschenrechtsverletzung. Weiter stellte die Referentin vor, welche Formen Gewalt in der Geburtshilfe annehmen kann und erläuterte anhand eines von ihr entwickelten Modells die verschiedenen Dimensionen und Verflechtungen von Gewalt in der Geburtshilfe.

Zu Geschlecht, Gewalt und Ehre in der europäischen Moderne und speziell zu Ehrenstrafen, Ehrenmorden und Zwangsverheiratungen referierte ILHAN KIZILHAN (Stuttgart). Er machte auf Verschiebungen im Diskurs rund um „Ehrenmorde“ aufmerksam und zeigte auf, dass die frauenfeindliche Ideologie hinter „Ehrenmorden“ auch auf Frauen übertragen werden könne. Dabei müsse, so Kizilhan, besonders nach dem Ehrbegriff in patriarchalen Gesellschaften gefragt werden, denn Frauen seien Repräsentantinnen der männlichen Ehre. Aktuell beobachte er eine Übergangsphase, in der ältere Generationen zum Erhalt ihrer Macht alte Vorstellungen und Traditionen konservierten und die Ehe instrumentalisierten, etwa um Bindungen aufrechtzuerhalten.

Im letzten Vortrag sprach CLAUDIA RESCH (Wien) über Vorformen der heutigen Massenmedien, in denen von Gewaltphänomenen berichtet wurde. Als Quellengrundlage diente eine digitalisierte Sammlung von historischen Flugblättern aus dem 18. Jahrhundert, die zur Bekanntmachung öffentlicher Hinrichtungen in Wien dienten. Anhand ausgewählter Flugblätter, die sich insbesondere auf weibliche Täterschaft bezogen, legte Resch dar, wie Gewalt im Kontext von Geschlecht medial und sprachlich konstruiert wurde. In Bild und Text offenbare sich die starke mediale Überformung damaliger Flugblattpublizistik sowie eine Geschlechterordnung, die durch das „boßhaft grausame Gemüthe“ der Delinquentinnen zwar zwischenzeitlich übertreten, durch Kommentierung jedoch wieder hergestellt und immer wieder bestätigt werde.

Im anschließenden Fazit, das von Eva Labouvie moderiert wurde, liefen die einzelnen thematischen Stränge sowie die interdisziplinären Zugänge zu Gewalt und Geschlecht zu einer umfassenden Diskussion über die Begrifflichkeit von Gewalt selbst, über populäre wie wissenschaftliche Stereotypen, über das Geschlecht von Gewalt und den Wandel von Gewaltkulturen bis heute zusammen. Dabei wurde zunächst deutlich, dass Gewalt historischem Wandel und der zeitgebundenen Geschlechterordnung unterliege, letztlich selbst aber kein Geschlecht habe, auch wenn Männer statistisch häufiger zu Tätern würden als Frauen.

Unter den fast 300 angemeldeten Teilnehmenden diskutierten insbesondere die Gäste aus den Praxisbereichen die Transformation wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis, etwa mit Blick auf Beratungs- und Präventionsstellen, und betonten ein hohes Synergiepotenzial, das noch stärker als bisher genutzt werden müsse.

Konferenzübersicht:

Dagmar Ellerbrock (Dresden): Geschlecht, Gewalt und Gefühl. Ergebnisse historischer Gewaltforschung und neue Perspektiven der Emotions- und Invektivitätsforschung

Mechthild Bereswill (Kassel): Geschlecht und Gewalt im 20. und 21. Jahrhundert. Forschungsdiskurse und geschlechtertheoretische Befunde in den Sozialwissenschaften

Ines Hohendorf (Tübingen): Geschlechtsspezifische körperliche Gewalt im halböffentlichen und privaten Raum: Das Beispiel häusliche Gewalt

Barbara Krug-Richter (Saarbrücken): Geschlecht und Gewalt im öffentlichen Raum: Gewalttätige Konflikte in der Vormoderne

Eva Marie Lehner (Duisburg-Essen): Geschlecht, Gewalt und Sexualität in der Vormoderne. Das (Nicht-)Dokumentieren von Sexualität und Gewalt in frühneuzeitlichen Quellen

Tina Spies (Kiel): Aktuelle Debatten um sexualisierte Gewalt – Rape Culture, #MeToo, Consent

Heinz-Jürgen Voß (Merseburg): Verfolgung, Diskriminierung, Unterdrückung. Gewaltverhältnisse und Geschlechterungleichheiten aufgrund von Geschlechtszugehörigkeit und sexueller Orientierung

Stefanie Fabian (Magdeburg): Geschlechtsspezifische Gewalt in Kriegen der Vormoderne: Kriegsgräuel, Vergewaltigungen, verletzte Körper

Christa Hämmerle (Wien): Ausüben und Erleiden kriegerischer Gewalt in geschlechtergeschichtlicher Perspektive: Das Beispiel des Ersten Weltkriegs

Regina Mühlhäuser (Hamburg): „Lass uns ein bisschen Spaß haben“. Gender, Sexualität und Gewalt im Zweiten Weltkrieg

Jürgen Martschukat / Pia Beumer (Erfurt): Vom Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung: Bernhard Goetz und die Legitimierung von weißer männlicher Gewalt im urbanen Amerika der 1980er-Jahre

Alexander Bastian (Aschersleben): Staatliche Gewaltsysteme als Machträume und ihre Geschlechtsspezifik am Beispiel der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik und der politischen Verfolgung in der DDR

Tina Jung (Magdeburg): Geschlechtsspezifische Gewalt in der (klinischen) Geburtshilfe

Ilhan Kizilhan (Stuttgart): Geschlecht, Gewalt und Ehre in der europäischen Moderne: Ehrenstrafen, Ehrenmorde, Zwangsverheiratungen

Claudia Resch (Wien): Gewalt im medialen Diskurs der Vormoderne: Illustrierte Flugblätter als Textzeugen öffentlicher Hinrichtungen


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